Wichtige Hinweise – 20.04.2020
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wie Sie der Presse und anderen Medien sicher entnommen haben, hat die Landesregierung hinsichtlich der Öffnung des Einzelhandels Lockerungen beschlossen.
Diese gelten ab dem 20. April 2020.
Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für die Öffnung von Einkaufszentren andere Voraussetzungen gelten. Diese dürfen erst nach Genehmigung durch das zuständige Gesundheitsamt geöffnet werden! Diese liegt zur Zeit noch nicht vor, ein entsprechender Antrag wird kurzfristig gestellt.
Weiterhin besteht auch das von der Regierung erlassene Kontaktverbot fort. Dies bitten wir bei einem Besuch der Passage jederzeit zu beachten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihre Rathauspassage Pinneberg